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Ratgeber & Sicherheit

Toner richtig behandeln

Eine Tonerkartusche hält ungeoffnet mehrere Jahre – wenn sie richtig gelagert wird. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Regeln zu Lagerung, Einbau, Umgang mit Tonerstaub und zur umweltgerechten Entsorgung.

Lagerung: die vier Grundregeln

Kühl und gleichmäßig

Zimmertemperatur ist ideal. Meiden Sie Heizungsnähe, Fensterbänke und unbeheizte Garagen. Starke Temperaturwechsel lassen Feuchtigkeit im Inneren kondensieren.

Trocken

Tonerpulver zieht Feuchtigkeit an und verklumpt dann. Keller und Waschküche sind deshalb schlechte Lagerorte. Trockene Innenräume sind richtig.

Vor Licht geschützt

Die Bildtrommel vieler Kartuschen ist lichtempfindlich. Lassen Sie die Kartusche bis zum Einbau in ihrer Schutzhülle und legen Sie sie nie offen in die Sonne.

Waagerecht liegend

Tonerkartuschen lagern flach, so wie sie im Gerät sitzen. Tintenpatronen dagegen stehen aufrecht mit der Düse nach unten. So verteilt sich der Inhalt gleichmäßig.

Lagerung auf einen Blick
Punkt Toner Tinte
Lage waagerecht liegend aufrecht stehend
Verpackung bis zum Einbau geschlossen lassen Schutzfolie erst kurz vor dem Einsetzen entfernen
Umgebung trocken, kühl, lichtgeschützt trocken, kühl, nicht neben der Heizung
Empfindlich gegenüber Feuchtigkeit, Hitze, Licht auf der Bildtrommel Austrocknen, längere Nichtbenutzung

Beim ersten Öffnen und Einsetzen

  1. Erst auspacken, wenn Sie einbauen

    Nehmen Sie die Kartusche erst aus der Schutzhülle, wenn der Drucker bereit ist. Eine ausgepackte Kartusche altert schneller.

  2. Waagerecht schwenken

    Tonerkartuschen vor dem Einsetzen einige Male sanft waagerecht hin und her schwenken – nicht schütteln und nicht senkrecht kippen. Das lockert das Pulver gleichmäßig auf.

  3. Schutzstreifen ziehen

    Versiegelung und Klebestreifen entfernen, Bildtrommel dabei nicht berühren. Fingerabdrücke auf der Trommel zeigen sich später als Flecken im Druckbild.

Kurz gesagt

Nicht berühren, was das Druckbild erzeugt: die grünliche oder bläuliche Bildtrommel und die Kontakte. Anfassen dürfen Sie die Kartusche überall dort, wo Griffmulden vorgesehen sind.


Umgang mit Tonerstaub

Tonerpulver besteht aus sehr feinen Partikeln. Im geschlossenen Gerät bleibt es dort, wo es hingehört. Wenn doch einmal etwas daneben geht, gelten diese Regeln:

Bei verschüttetem Toner

  • Nicht pusten und nicht trocken fegen. Beides wirbelt den feinen Staub auf.
  • Kein normaler Staubsauger. Haushaltsübliche Filter halten die feinen Partikel nicht zurück und blasen sie wieder in den Raum.
  • Mit einem feuchten, kalten Tuch aufnehmen und das Tuch anschließend entsorgen.
  • Bei Hautkontakt kaltes Wasser verwenden. Warmes Wasser lässt den Toner anschmelzen und festhaften.
  • Kleidung kalt ausspülen, nicht in die Waschmaschine mit Warmwasserprogramm geben.
  • Raum lüften und bei größeren Mengen den Bereich verlassen, bis sich der Staub gesetzt hat.

Bei Reizungen von Augen oder Atemwegen, die nicht rasch abklingen, wenden Sie sich bitte an ärztlichen Rat. Die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller enthalten die verbindlichen Angaben zum jeweiligen Produkt.


Warum Toner nicht in den Hausmüll gehört

Rohstoffe bleiben erhalten

Gehäuse, Metallteile und Zahnräder lassen sich getrennt erfassen und weiterverwerten. Im Restmüll ist dieser Anteil verloren.

Elektronik gehört getrennt

Viele Kartuschen enthalten einen Chip oder weitere Bauteile. Elektronikbestandteile werden in Deutschland getrennt gesammelt, nicht über die graue Tonne.

Restpulver bleibt drin

Auch eine leere Kartusche enthält Pulverreste. In einem geschlossenen Rückgabeweg bleiben diese Reste sicher eingeschlossen.

Ihr Weg zur Rückgabe

Leere Kartuschen nehmen wir zurück – unabhängig davon, wo Sie sie gekauft haben. Das Rücksendelabel ist für Sie kostenlos. Kostenloses Rücksendelabel anfordern

Weiterführende Seiten

Bildnachweis: Die Abbildungen auf dieser Seite sind schematische Vektorgrafiken, KI-generiert und dienen ausschließlich der Veranschaulichung (Symbolbilder). Verbindlich sind die Angaben in der Anleitung Ihres Geräts und im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers.

Gesetzliche Gewährleistung Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Amtliche Mitteilung der Europaeischen Union ueber das gesetzliche Gewaehrleistungsrecht. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewaehrleistung der Vertragsmaessigkeit fuer Waren, die in der Europaeischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher koennen ihre Rechte geltend machen, zum Beispiel wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemaess funktionieren. Verkaeufer haften fuer jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewaehrleistung erkennbar wird. Verkaeufer muessen in solchen Faellen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Faellen eine Preisminderung oder eine vollstaendige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Laendern gilt ein laengerer Zeitraum fuer die gesetzliche Gewaehrleistung. Fuer gebrauchte Waren kann ein kuerzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkaeufer das Problem so bald wie moeglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Quittung, die Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkaeufer und Hersteller koennen zusaetzlich gewerbliche Garantien gewaehren, die unabhaengig von der gesetzlichen Gewaehrleistung gelten.
Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre.

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