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Umwelt & Kreislauf

Leere Toner zurückgeben

Wir nehmen leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen zurück – unabhängig davon, wo Sie sie gekauft haben. Sie müssen also nicht Kunde bei uns sein. Ein Klick genügt, das Rücksendelabel ist für Sie kostenlos.

Kostenloses Rücksendelabel anfordern

Der Knopf öffnet Ihr E-Mail-Programm mit einer fertigen Nachricht. Sie tragen nur Name und Adresse ein und schicken sie ab – das Label kommt per E-Mail zurück.

Label per E-Mail anfordern

Kein E-Mail-Programm zur Hand? Dann nutzen Sie das Formular weiter unten – oder schreiben Sie uns formlos an kontakt@thiel-shop.de.

In drei Schritten zurückgeben

  1. Kartuschen sammeln

    Leere Kartuschen einzeln in einen Beutel geben und in einem stabilen Karton sammeln. Am besten die Originalverpackung der Nachfolgekartusche verwenden.

  2. Label anfordern

    Oben auf den Knopf klicken – Name und Adresse eintragen, abschicken. Sie bekommen das kostenlose Rücksendelabel per E-Mail zurück.

  3. Paket abgeben

    Label ausdrucken, auf den Karton kleben und bei der nächsten Annahmestelle abgeben. Für Sie entstehen keine Versandkosten.

Warum die Rückgabe sich lohnt

Eine Tonerkartusche besteht zu einem großen Teil aus Kunststoff und Metall. Wird sie getrennt erfasst, lassen sich diese Anteile als Rohstoff zurückgewinnen. Landet sie im Restmüll, ist dieser Anteil verloren – und das enthaltene Restpulver sowie die Elektronikbauteile gehören dort ohnehin nicht hin.


Was in die Rückgabe gehört

Das nehmen wir gern zurück

  • Leere Original-Tonerkartuschen
  • Leere Original-Tintenpatronen und Tintentanks
  • Resttonerbehälter, sofern trocken und verschlossen
  • Kartuschen aus Geräten, die Sie nicht bei uns gekauft haben

Das bitte nicht einsenden

  • Beschädigte oder aufgeplatzte Kartuschen mit ausgetretenem Pulver
  • Lose Tonerpulver, Nachfüllflaschen oder geöffnete Behälter
  • Ganze Drucker, Netzteile oder sonstige Elektrogeräte
  • Papier, Verpackungsmüll oder sonstiger Hausmüll

Beschädigte Kartuschen

Ist eine Kartusche undicht, gehört sie nicht in ein Paket. Verpacken Sie sie staubdicht und geben Sie sie bei der Schadstoff- oder Wertstoffsammlung Ihres Wohnorts ab. Ihr örtlicher Wertstoffhof sagt Ihnen, welche Annahmestelle dafür zuständig ist.


Der Kreislauf im Überblick

Schematischer Recyclingkreislauf einer Tonerkartusche Kartusche gekauft Gedruckt bis leer Gesammelt im Karton Zurückgegeben nach Anmeldung Verwertet Kunststoff & Metall

Lieber ein Formular ausfüllen?

Der schnellste Weg ist der Knopf ganz oben. Wenn Sie kein E-Mail-Programm eingerichtet haben, können Sie Ihr Label auch hier anfordern – wir schicken es Ihnen an die angegebene Adresse.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.

Weiterführende Seiten

Bildnachweis: Die Abbildungen auf dieser Seite sind schematische Vektorgrafiken, KI-generiert und dienen ausschließlich der Veranschaulichung (Symbolbilder). Sie geben keine konkreten Produkte, Verpackungen oder Anlagen wieder.

Gesetzliche Gewährleistung Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Amtliche Mitteilung der Europaeischen Union ueber das gesetzliche Gewaehrleistungsrecht. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewaehrleistung der Vertragsmaessigkeit fuer Waren, die in der Europaeischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher koennen ihre Rechte geltend machen, zum Beispiel wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemaess funktionieren. Verkaeufer haften fuer jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewaehrleistung erkennbar wird. Verkaeufer muessen in solchen Faellen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Faellen eine Preisminderung oder eine vollstaendige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Laendern gilt ein laengerer Zeitraum fuer die gesetzliche Gewaehrleistung. Fuer gebrauchte Waren kann ein kuerzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkaeufer das Problem so bald wie moeglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Quittung, die Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkaeufer und Hersteller koennen zusaetzlich gewerbliche Garantien gewaehren, die unabhaengig von der gesetzlichen Gewaehrleistung gelten.
Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre.

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